Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit hat aufgrund einer fortschreitenden Lungenfibrose eine Spenderlunge erhalten – nur wenige Tage, nachdem sie auf die Warteliste gesetzt worden war. Die ungewöhnlich kurze Wartezeit warf bei manchen Beobachtern Fragen auf und ließ die Vermutung aufkommen, der Palast könnte gegen die strengen Vorgaben des Transplantations- und Datenschutzrechts verstoßen haben. Rechtsanwältin Sandra Günther ordnet den Fall sachlich ein und entkräftet die Spekulationen: Nach ihrer Einschätzung wurden bei der öffentlichen Bekanntgabe der Transplantation keinerlei Informationen veröffentlicht, die eine Identifizierung des Organspenders ermöglichen würden. Damit bestehe kein erkennbarer Anlass für rechtliche Schritte. Als Expertin erläutert Sandra Günther verständlich, welche gesetzlichen Schutzmechanismen bei Organspenden greifen und warum die Anonymität von Spenderinnen und Spendern auch im Fall einer prominenten Empfängerin gewahrt bleibt.
Mette-Marits Lungentransplantation: Drohen dem norwegischen Palast rechtliche Konsequenzen?

