Im Strafprozess gegen Marius Borg Høiby, den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, ordnet Rechtsanwältin Sandra Günther als Strafrechtsexpertin die Erfolgsaussichten der Verteidigung ein. Der Angeklagte ist in insgesamt 38 Punkten angeklagt, unter anderem wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in mehreren Fällen. Günther erläutert, weshalb der Versuch, sich öffentlich als Opfer zu inszenieren, vor Gericht erfahrungsgemäß nicht gut ankommt: Abstammung und prominente Herkunft spielen bei der Urteilsfindung keine Rolle. Zugleich erklärt sie die juristischen Fallstricke – etwa widersprüchliche Aussagen, impulsive Reaktionen oder belastendes Videomaterial – sowie den im Strafrecht geltenden Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten”. Aus eigener Erfahrung als Nebenklagevertreterin schildert sie zudem, wie belastend Verfahren mit umfangreichem Bildmaterial für Opfer und Angehörige sein können.
Strafprozess Marius Borg Høiby: Warum die Opfer-Darstellung vor Gericht nicht überzeugt – Einschätzung einer Strafrechtlerin

