NEU – Scheidung Online hier klicken | Jetzt Beratungstermin buchen 

  • Gastautorin BUNTE

Strafrecht erklärt: Wann Drogen- und Alkoholkonsum bei der Schuldfrage strafmildernd wirken können

Symbolbild Strafrecht: Richterhammer und Gesetzbuch auf einem modernen Schreibtisch – Strafverteidigerin und Scheidungsanwältin Sandra Günther aus Dortmund erklärt im Interview, wann Drogen- und Alkoholkonsum bei der Schuldfrage strafmildernd berücksichtigt werden können.

In einem Interview mit BUNTE.de ordnet Strafverteidigerin Sandra Günther einen aufsehenerregenden norwegischen Strafprozess aus rechtlicher Sicht ein. Im Zentrum ihrer Ausführungen steht eine grundlegende strafrechtsdogmatische Frage: Welche Rolle spielt der Rausch eines Angeklagten für die Beurteilung von Schuld und Strafmaß? Günther erläutert die drei Ebenen der Strafbarkeit – Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld – und macht deutlich, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Einzelfall schuldmindernd berücksichtigt werden kann. Zugleich grenzt sie klar ab, wann ein Rausch gerade nicht entlastet, sondern strafverschärfend wirkt. Anschaulich erklärt sie den juristischen Vorsatzbegriff („Wissen und Wollen der Tat”) und betont, dass die Bewertung stets vom Einzelfall abhängt. Der Beitrag zeigt Günthers Stärke, komplexe strafrechtliche Zusammenhänge verständlich und seriös für ein breites Publikum aufzubereiten.

📰 Zum vollständigen Interview auf BUNTE.de

Inhalt

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner