• Ihr Schutz hat oberste Priorität

  • Gewaltschutz – Wege aus der Gewaltspirale

    Häusliche Gewalt und Stalking hinterlassen tiefe Spuren. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Sicherheit zu erlangen und helfe Ihnen, den Weg in ein sicheres und gewaltfreies Leben zu finden – mit Kompetenz, Diskretion und Empathie.

    Bekannt aus:

    Kind weint mit Teddybär im Zimmer
    Schutz vor Gewalt und Stalking – Ihr gutes Recht

    Warum Gewaltschutz?

    Gewaltschutzverfahren bieten Ihnen die Möglichkeit, sich vor körperlicher und emotionaler Gewalt zu schützen. Mit meiner Erfahrung helfe ich Ihnen dabei, alle nötigen Schritte einzuleiten – vom ersten Antrag bis zur gerichtlichen Anordnung. Vertrauen Sie darauf, dass ich Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich unterstütze.
    Mädchen blickt traurig, während Eltern im Hintergrund streiten
    • Schnelles Handeln für Ihre Sicherheit

      Mit über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht begleite ich Sie sicher durch komplexe Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren – immer mit dem Blick auf das Wohl Ihrer Familie.

    • Umfassende Beratung und diskrete Unterstützung

      Ich nehme mir die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, und entwickle Lösungen, die sowohl juristisch als auch menschlich tragfähig sind.

    • Erfahrung in Gewaltschutzverfahren und Umgang mit Behörden

      Ob Mediation oder Prozessvertretung – ich finde den besten Weg, um Ihre Anliegen schnell und zielgerichtet zu lösen.

     Leistungen im Familienrecht

    Meine Leistungen im Überblick

    Jede Situation ist einzigartig – ich biete Ihnen individuelle Unterstützung in allen Bereichen des Gewaltschutzes und setze mich mit Nachdruck für Ihre Sicherheit ein.
    • Antrag auf Schutzanordnungen (Kontakt- und Näherungsverbote)
    • Unterstützung bei einstweiligen Verfügungen
    • Begleitung bei gerichtlichen Anhörungen
    • Beratung und Hilfe bei Stalking-Fällen
    • Zusammenarbeit mit Behörden und Hilfsorganisationen
    • 1. Was ist Gewaltschutz im Familienrecht?

      Der Gewaltschutz ist, anders als Ermittlungen und Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft, ein Instrument der Zivilgerichte. Es dient dazu, Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking nachhaltig zu schützen.

      Häusliche Gewalt und Stalking sind verängstigende Delikte, die das Leben der Betroffenen oft schwerwiegend beeinträchtigen. Leider scheuen viele Opfer, insbesondere Frauen, aus Scham oder Angst den Gang zum Anwalt oder zur Polizei.

      Ich möchte Ihnen Mut machen: Es gibt Wege, der Gewaltspirale zu entkommen. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Schutzmaßnahmen entwickelt, die Ihnen Sicherheit und eine Perspektive bieten können. Vertrauen Sie darauf, dass ich Sie diskret und mit Einfühlungsvermögen unterstütze.

    • 2. Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

      Unter häuslicher Gewalt werden alle Gewalttaten zusammengefasst, die zwischen Personen in einem gemeinsamen Haushalt stattfinden. Dazu zählen nicht nur Delikte in Paarbeziehungen, sondern auch:

      • Gewalt gegen Kinder
      • Gewalt von Kindern gegen Eltern
      • Gewalt zwischen Geschwistern oder gegenüber älteren Angehörigen

      Häusliche Gewalt umfasst dabei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch:

      • Drohungen, Nötigungen und Stalking
      • Freiheitsberaubung
      • Anhaltende psychische Gewalt wie Beschimpfungen, Bevormundung, Demütigung oder Einschüchterung

      Gewalt hat viele Gesichter, und jede Form kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Ich helfe Ihnen, sich rechtlich gegen diese Gewalt zu wehren.

    • 3. Was beinhaltet das Gewaltschutzgesetz?

      Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat am 01.01.2002 in Kraft und bietet zivilrechtliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt und Stalking. Es schützt nicht nur Ehepartner:innen, sondern alle in einem Haushalt lebenden Menschen, die vorsätzlich oder widerrechtlich an Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt, bedroht oder belästigt werden.

      Das Gesetz erlaubt es, Schutzmaßnahmen einzuleiten, wenn:

      • die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit gefährdet ist (§ 1 Abs. 1 GewSchG),
      • das Leben, die Gesundheit oder Freiheit bedroht werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 GewSchG),
      • die Wohnung des Opfers betreten wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a GewSchG), oder
      • Stalking durch Nachstellungen oder Belästigungen vorliegt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b GewSchG).

      Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen und ihm ein sicheres Umfeld zu ermöglichen.

    • 4. Welche gerichtlichen Schutzmaßnahmen gibt es?

      Das Gewaltschutzgesetz sieht verschiedene gerichtliche Maßnahmen vor, die individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden. Zu den Schutzmaßnahmen gehören:

      • Verbot des Zusammentreffens mit dem Opfer,
      • Betretungsverbot für die Wohnung des Opfers,
      • Aufenthaltsverbot in einem bestimmten Umkreis,
      • Kontaktverbot,
      • Anspruch auf Überlassung der Wohnung.

      Zuständig für den Erlass dieser Maßnahmen ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Opfer lebt. Eine gerichtliche Anordnung erfolgt in der Regel nur, wenn eine Wiederholungsgefahr glaubhaft gemacht werden kann. Das Gericht wägt dabei die Interessen des Opfers und des Täters ab.

      Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und sorge dafür, dass die Dringlichkeit der Maßnahmen überzeugend dargelegt wird.

    • 5. Was kann ich im Fall von Stalking machen?

      Stalking ist eine schwere Belastung, die nicht nur psychische, sondern oft auch physische Auswirkungen hat. Der Begriff ‚Stalking‘ beschreibt unerwünschte, wiederholte Kontaktaufnahmen wie Anrufe, SMS oder E-Mails, die bis hin zu Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen eskalieren können.

      Wenn Sie von Stalking betroffen sind, sollten Sie Folgendes tun:

      1. Teilen Sie dem Stalker klar und deutlich mit, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen.
      2. Brechen Sie den Kontakt unwiderruflich ab.
      3. Dokumentieren Sie alle Belästigungen (Anrufe, Nachrichten, Begegnungen).
      4. Suchen Sie die Unterstützung eines Anwalts, um rechtliche Schritte einzuleiten.

      Ich helfe Ihnen dabei, Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen und den Täter strafrechtlich zu verfolgen. Verstöße gegen gerichtliche Auflagen können polizeilich geahndet werden. Vertrauen Sie darauf, dass ich an Ihrer Seite stehe.

    Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

    Fühlen Sie sich unsicher? Lassen Sie uns gemeinsam die nötigen Schritte planen:

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