Ja. Auch wenn zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner nicht in allen Punkten Einigkeit besteht, kann ich Sie im Scheidungsverfahren begleiten. Regelungen zu Unterhalt oder Zugewinn übernehme ich jedoch ausschließlich dann, wenn beide Seiten eine einvernehmliche Lösung im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung anstreben. Eine solche Vereinbarung ist für die meisten Betroffenen nahezu immer die deutlich günstigere und planbarere Variante, da gerichtliche Auseinandersetzungen zu Unterhalt oder Zugewinnausgleich regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Gehen Sie intelligent getrennt: Verzichten Sie auf gerichtliche Auseinandersetzungen über Unterhalt oder Zugewinn, wenn Sie Ihre Kinder schützen und unnötige Kosten vermeiden möchten. Klare Vereinbarungen schaffen Ruhe, Verlässlichkeit und finanzielle Planungssicherheit – für alle Beteiligten.
Ich bespreche mit Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Situation sinnvoll ist, und begleite Sie dabei klar, strukturiert und rechtssicher.