• Ihr Schutz hat oberste Priorität

  • Kosten meiner Leistungen

    Die Kosten für meine Beratung und Vertretung sind fair und transparent. Ob es sich um ein Erstgespräch, ein außergerichtliches Verfahren oder ein Gerichtsverfahren handelt – ich kläre Sie vorab über die zu erwartenden Kosten auf und unterstütze Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

    Bekannt aus:

    Geschäftsleute diskutieren Daten am Laptop im Büro
    So werden die Kosten berechnet

    Wie setzen sich die Kosten zusammen?

    Die Kosten für meine Leistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei spielen Faktoren wie der Streitwert, der Umfang meiner Tätigkeit und der Verfahrensstand eine Rolle.  Auch ist es möglich eine pauschale Vergütungsvereinbarung zu schließen.

      Sprechen Sie mich einfach dafür an.

      Jetzt Kontakt aufnehmen
    Finanzielle Unterstützung für rechtliche Verfahren

    Was ist Prozesskostenhilfe (PKH)?

    Wenn Sie sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Diese deckt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise ab, abhängig von Ihrer finanziellen Situation.

    Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und prüfe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen können – unabhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten.
    • Übernahme der Verfahrenskosten durch die Landeskasse
    • Antragstellung direkt über meine Kanzlei
    • Beratung zur finanziellen Lage und erforderlichen Unterlagen
    • 1. Was kostet ein Beratungsgespräch?

      Die Kosten für ein Erstgespräch richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vorab mit Ihnen geklärt.

    • 2. Wann habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

      Sie haben Anspruch auf PKH, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

    • 3. Muss ich die PKH zurückzahlen?

      Eine Rückzahlung erfolgt nur, wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren nach dem Verfahren verbessert.

    • 4. Wer entscheidet über den PKH-Antrag?

      Das zuständige Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Kosten übernommen werden.

    Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

    Kontaktieren Sie mich: 0231 222 10 40

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